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	<title>Tierschutzanwalt Ja!</title>
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		<title>Vollzugsprobleme im Tierschutzbereich</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 15:31:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Er hat sich früh und aktiv &#8211; auch als Mitglied im überparteilichen Untestützungskomitee &#8211; für die Tierschutzanwalt-Initiative eingesetzt: Der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr. Nach dem Scheitern der Initiative in der Abstimmung vom 7. März hat er im Nationalrat eine Anfrage zum Thema &#8220;Vollzugsprobleme im Tierschutzbereich&#8221; eingereicht. Hier der Text:

Der Bundesrat hat bei der Debatte um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Er hat sich früh und aktiv &#8211; auch als Mitglied im überparteilichen Untestützungskomitee &#8211; für die Tierschutzanwalt-Initiative eingesetzt: Der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr. Nach dem Scheitern der Initiative in der Abstimmung vom 7. März hat er im Nationalrat eine Anfrage zum Thema &#8220;Vollzugsprobleme im Tierschutzbereich&#8221; eingereicht. Hier der Text:</p>
<blockquote>
<p>Der Bundesrat hat bei der Debatte um die Einführung von Tierschutzanwälten Vollzugsmängel eingeräumt. So reichen Veterinärämter in vielen Fällen keine Strafanzeigen ein, weil sie der Ansicht sind, dass nur schwere und vorsätzliche Verstösse strafrechtliche Folgen haben. Viele Kantone sind zudem in Verzug mit der Einführung einer kantonalen Fachstelle gemäss Artikel 33 Tierschutzgesetz (TSchG).</p>
<p>Ich frage den Bundesrat an:</p>
<p>1. Was unternimmt er konkret gegen die bestehenden Vollzugsmängel?</p>
<p>2. Ist er bereit, mittels Zielvereinbarungen gemäss Artikel 37 TSchG konkrete Vorgaben zu stellen und beispielsweise eine Buchführungspflicht über alle eingehenden Anzeigen einzuführen? Dabei sollte festgehalten werden, wie viele dieser Anzeigen verwaltungsrechtliche und wie viele strafrechtliche Verfahren auslösen.</p>
<p>3. Welche Möglichkeit sieht er, säumige Kantone zur Schaffung von kantonalen Fachstellen anzuhalten und zudem für die Aus- und Weiterbildung der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Regelungen aufzustellen (Art. 32 Abs. 4 TSchG)?</p>
</blockquote>
<p>Auf die Antwort des Bundesrates darf man gespannt sein. </p>
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		<title>Auf dem Hof stapelten sich Kadaver</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 23:26:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Das Veterinäramt hat in Tägerwilen / TG 200 Schafe beschlagnahmt. Die Tiere litten unter Wurmbefall und waren unterernährt. 65 weitere Schafe wurden tot geborgen. Der Tierhalter ist Wiederholungstäter. Vor zwei Jahren schon wurde über ihn ein Haltungsverbot für Schweine verhängt. (&#8230;) Vor drei Wochen war Kantonstierarzt Paul Witzig vor Ort. Der Schafzüchter war angezeigt worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das Veterinäramt hat in Tägerwilen / TG 200 Schafe beschlagnahmt. Die Tiere litten unter Wurmbefall und waren unterernährt. 65 weitere Schafe wurden tot geborgen. Der Tierhalter ist Wiederholungstäter. Vor zwei Jahren schon wurde über ihn ein Haltungsverbot für Schweine verhängt. (&#8230;) Vor drei Wochen war Kantonstierarzt Paul Witzig vor Ort. Der Schafzüchter war angezeigt worden. Was Witzig vorfand, ruft im Dorf Entsetzen hervor. Aufgestapelt in einem separaten Raum lagen die Kadaver der toten Schafe. Diejenigen, die noch lebten waren in einer erbarmungswürdigen Verfassung.&#8221;</p>
<p>gelesen unter <font color="#FF8000">&gt;&gt;</font> <a href="http://www.tagblatt.ch/aktuell/thurgau/tb-tg/65-tote-Schafe-aus-dem-Stall-geholt;art219,1526339" target="_blank">tagblatt.ch</a> </p>
<p>Gemäss Aussagen des zuständigen Untersuchungsrichters hatten die ausgemergelten Tiere bereits begonnen, die Kadaver anzufressen. Der stellvertretende Amtstierarzt sagt, nun werde wohl ein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen. Na hoffentlich! Wenn gegenüber dem Landwirt bereits ein Halteverbot für eine bestimmte Tierart ausgesprochen wurde, würde man doch erwarten, dass in diesem Fall die Behörden ganz besonders genau hinschauen und kontrollieren, ob andere Tiere auf dem Hof artgerecht gehalten, ausreichend gefüttert und gepflegt werden, bevor sich die Kadaver in der Scheune stapeln.</p>
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		<title>Tierschutzgesetzgebung verhöhnt</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 15:47:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News-Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Hund mit Messer kastriert – Täterin erhält Busse in Höhe von 300 Franken!Ein skandalöser Fall von richterlicher Milde wurde dem STS zugespielt. Auf der Urner Sittlisalp schnitt eine Hundebesitzerin beim unerwünschten Deckakt durch den Nachbarhund diesem kurzerhand mit einem Messer die Hoden ab. Das Tier verblutete in Folge. Der zuständige Staatsanwalt beschränkte sich auf eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hund mit Messer kastriert – Täterin erhält Busse in Höhe von 300 Franken!<br /></strong>Ein skandalöser Fall von richterlicher Milde wurde dem STS zugespielt. Auf der Urner Sittlisalp schnitt eine Hundebesitzerin beim unerwünschten Deckakt durch den Nachbarhund diesem kurzerhand mit einem Messer die Hoden ab. Das Tier verblutete in Folge. Der zuständige Staatsanwalt beschränkte sich auf eine Busse in Höhe von 300 Franken!<br />
Wie dieses und zwei weitere Beispiele zeigen, bleibt Tierquälerei vielfach ein Kavaliersdelikt &#8211; auch nach der breit geführten Diskussion um den Tierschutzanwalt. Der STS fordert Bundesrätin Leuthard und die Veterinärbehörden auf, die Vollzugsinstrumente konsequenter einzusetzen. Insbesondere fordert der STS, das Kontroll- und Sanktionssystem bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen konsequenter zur Prävention und Bestrafung von Tierquälerei zu nutzen.</p>
<p><strong>Fall 1<br /></strong>Auszug aus dem Protokoll des Urner Gerichtsfalles: &#8220;Der Rüde war bei vollem Bewusstsein, als ihm die angeklagte Bäuerin den Hodensack aufschnitt und die Hoden entfernte. Danach liess sie den Hund ohne Wundversorgung laufen. Sie informierte weder den Hundebesitzer noch den Tierarzt, sondern überliess das Tier sich selber. Der Hund verblutete in Folge. Die Vorgehens- und Verhaltensweise zeugt von grosser Rohheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tier. Sie fügte dem Hund auf brutale Weise tödliche Verletzungen an sehr empfindlichen Organen zu und kümmerte sich danach nicht mehr um das Tier. Sie hat durch ihr Handeln den qualvollen Tod des Hundes verursacht&#8221;. Die Täterin erhielt lediglich eine Busse von 300 Franken. Die Geldstrafe von 15 Tagesansätzen à 40 Franken wurde bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren ausgesprochen. Für eine solche Straftat wäre ein Höchstansatz von 360 Tagesansätzen oder gar Freiheitsstrafe bis drei Jahre möglich.</p>
<p><em>Wer mit uns der Meinung ist, dieses Strafmass sei eine Schande und ein Hohn, der macht mit bei der <font color="#FF8000">&gt;&gt;</font></em> <a href="http://www.tierschutz.com/kampagnen/sittlisalp/index.html" target="_blank"><em>Protestaktion zuhanden der Urner Behörden</em></a><em>.</em></p>
<p><span id="more-175"></span>
<p><strong>Fall 2<br /></strong>Der Oberthurgauer Landwirt wollte im Sommer 2007 ein Jungpferd erstmals beschlagen. Das Tier wehrte sich, worauf der Verurteilte zusammen mit einem Hufschmied und seinem Vater äusserst brutal vorging. Das Fohlen erlitt in der Folge einen Kreislaufkollaps und starb. Der Pferdehändler zeigte vor Gericht weder Reue noch Bedauern. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter. Er stand in den letzten Jahren mehrmals vor Gericht, weil er mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt geraten war. Das Gericht könne ihm wegen seiner langjährigen Delinquenz und wegen seines Verhaltens vor den Schranken keine positive Prognose für die Zukunft stellen, sagte der Arboner Bezirksgerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte ihn wegen Drohung, Tierquälerei und mehrfachen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz. Das Thurgauer Obergericht bestätigte dieses Urteil. Letzte Woche hat nun auch das Bundesgericht dieses Urteil weitgehend bestätigt. Die Lausanner Richter hielten fest, dass der Verurteilte absolut uneinsichtig sei. Ihm fehle der Respekt vor Mensch und Tier. Es hätte sich deshalb &#8220;ohne weiteres&#8221; auch eine deutlich höhere Strafe rechtfertigen lassen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Kantonstierarzt Paul Witzig hatte im Verlaufe des Verfahrens immer wieder erklärt, er könne gegen den Angeklagten kein Tierhalteverbot aussprechen, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliege. Jetzt wäre es so weit. Der Pferdehändler wird nun aber verschont. Er sehe von einem Tierhalteverbot ab, sagte Witzig. Ein Skandal, findet der STS. Wie lange muss man zuwarten, bis dem uneinsichtigen Tierquäler endlich ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird? Offen ist auch, wie viel Direktzahlungen dieser Landwirt in all den Jahren bezogen hat, seit die Tierquälereien aufgedeckt wurden. Denn das Landwirtschaftsgesetz sagt klipp und klar, dass das Ausrichten von Direktzahlungen an die tiergerechte Haltung zu knüpfen ist.</p>
<p>Lesen Sie dazu auch: <font color="#FF8000">&gt;&gt;</font> <a href="http://www.tierschutzblog.ch/?p=529">Tierschutzanwalt Ja! Schweres Verschulden</a></p>
<p><strong>Fall 3<br /></strong>Auf der Alp Derborence unweit des Walliser Kantonshauptorts Sion liessen zwei Schafhalter ihre 15 Schafe auf der Alp zurück, ohne sich um die Fütterung zu kümmern. Alle Tiere verhungerten qualvoll. Es dauerte ganze fünf Jahre, bis der Fall von einem Gericht beurteilt wurde. Im Januar 2010 sprach der Walliser Instruktionsrichter Jean-Nicolas Délez die Schafhalter frei, weil der Fall angeblich verjährt sei. Inwieweit die Schafhalter Direktzahlungen oder andere staatliche Subventionen für ihre Tierhaltung erhielten, ist unbekannt.</p>
<p>Lesen Sie dazu auch: <font color="#FF8000">&gt;&gt;</font> <a href="http://www.tierschutzblog.ch/?p=523">Scharfer Protest gegen unrechtmässigen Freispruch von Walliser Schafhaltern</a></p>
<p>Tatsache ist, dass das Gros der Tierhaltungskontrollen in der Landwirtschaft angemeldet erfolgt, sodass Tierschutzsünder genügend Zeit haben, um ihre Tierhaltung für den Kontrolleurbesuch in Ordnung zu bringen. Dies ist aus STS-Sicht deshalb störend, weil Direktzahlungen gemäss Landwirtschaftsgesetz an eine tiergerechte Haltung geknüpft sind und es hier um sehr viel Geld geht, erhält doch ein Betrieb durchschnittlicher Grösse und Tierzahl zwischen dreissig- bis vierzigtausend Franken Direktzahlungen jährlich.</p>
<p>( STS-Medienmitteilung vom 6. April 2010 )</p>
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		<title>Trotz des Neins zur Tierschutzanwalt-Initiative&#8230;</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 15:51:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News-Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; Der Bundesrat steht in der Pflicht. Der Schweizer Tierschutz STS nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Tierschutzanwalt-Initiative an der Urne gescheitert ist. Das Abstimmungsergebnis wertet der STS gleichwohl als Erfolg. Der beachtliche Anteil an Ja-Stimmen muss Bundesrat und Kantonen Verpflichtung sein, den Vollzug des Tierschutzgesetzes in der ganzen Schweiz voranzutreiben und die diesbezüglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#8230; Der Bundesrat steht in der Pflicht. Der Schweizer Tierschutz STS nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Tierschutzanwalt-Initiative an der Urne gescheitert ist. Das Abstimmungsergebnis wertet der STS gleichwohl als Erfolg. Der beachtliche Anteil an Ja-Stimmen muss Bundesrat und Kantonen Verpflichtung sein, den Vollzug des Tierschutzgesetzes in der ganzen Schweiz voranzutreiben und die diesbezüglich gemachten Versprechungen endlich in die Tat umzusetzen.</strong></p>
<p>Zwar hat es nicht gereicht, die Kantone zur Einführung von Tierschutzanwälten zu verpflichten. Für den Schweizer Tierschutz STS ist das Abstimmungsresultat trotzdem ein Erfolg. Der von tausenden von Tierfreunden und Tierschützern engagiert betriebene Abstimmungskampf hat den ungenügenden Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone deutlich aufgezeigt. Selbst der Bundesrat und die Gegner der Vorlage mussten hier Versäumnisse und erheblichen Nachholbedarf einräumen. Der STS ist überzeugt, dass diese nun bekannt gewordenen Missstände und die hunderttausenden von Tierfreunden und Tierschützern, die mit JA gestimmt haben, für die Behörden eine Verpflichtung sein werden, jetzt den Tierschutzvollzug deutlich zu verbessern.</p>
<p><span id="more-174"></span>
<p>Die diesbezüglich säumigen Kantone wurden in der Kampagne für die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich benannt. Der STS appelliert an den Bundesrat, hier seine Oberaufsichtspflicht konsequent wahrzunehmen und die in der Revision des Tierschutzgesetzes vorgesehenen Massnahmen entschlossen umzusetzen. Der Bundesrat und die Gegner der Tierschutzanwalt-Initiative haben in ihrer Kampagne stets geltend gemacht, dass die Schweiz über eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt verfügt. Nun ist es an Bundesrat und Behörden, dieses Gesetz im ganzen Land konsequent umzusetzen. Das Tierschutzgesetz gilt in allen Kantonen der Schweiz, also muss es auch überall gleich angewandt werden. Tierquälerei darf nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt werden.</p>
<p>Ihr Ziel, die Kantone zur Einführung von Tierschutzanwälten zu verpflichten, hat die STS-Initiative verfehlt. Den Sinn einer solchen Institution und die Notwendigkeit einer Rechtsvertretung für die Opfer von Tierschutzdelikten hat sie gleichwohl aufgezeigt und damit den Anstoss gegeben für einen zukünftig besseren Schutz der Tiere in der Praxis. Der STS bedankt sich bei allen, die die Tierschutzanwalt-Initiative aktiv unterstützt und für ein JA geworben haben. Sein Dank geht insbesondere an die lokalen Tierschutzorganisationen, die prominenten Befürworterinnen und Befürworter und die vielen tausend Unterstützerinnen und Unterstützer in der ganzen Schweiz.</p>
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		<title>Bundespräsidentin macht Tierschutzanwalt-Initiative lächerlich</title>
		<link>http://tierschutzanwalt.ch/blog/?p=166</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 15:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schweizer Tierschutz STS empört: Bundespräsidentin Doris Leuthard macht Tierschutzanwalt-Initiative lächerlich.
Wenn man keine stichhaltigen Argumente besitzt, bleibt nichts anderes übrig als zu versuchen, sich über die Anliegen des politischen Gegners lächerlich zu machen. So gab Bundespräsidentin Doris Leuthard im Zusammenhang mit der Tierschutzanwalt-Initiative den Medien bekannt, dass sie gerne ein Delphin wäre. Sie wäre dann schneller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schweizer Tierschutz STS empört: Bundespräsidentin Doris Leuthard macht Tierschutzanwalt-Initiative lächerlich.</strong><br />
Wenn man keine stichhaltigen Argumente besitzt, bleibt nichts anderes übrig als zu versuchen, sich über die Anliegen des politischen Gegners lächerlich zu machen. So gab Bundespräsidentin Doris Leuthard im Zusammenhang mit der Tierschutzanwalt-Initiative den Medien bekannt, dass sie gerne ein Delphin wäre. Sie wäre dann schneller als ein Fischerboot, könnte sich selbst in Sicherheit bringen und bräuchte so keinen Tierschutzanwalt. Nähme man diesen haarsträubenden Vergleich ernst, so könnte man genau so gut sagen, dass ein Sprinter keinen Räuber fürchten müsse, da er sich dank seiner Schnelligkeit selber in Sicherheit bringen könne und dann auch keinen Anwalt benötige.</p>
<p>Mit Blick auf die zunehmenden Tierschutzfälle verwies die Bundespräsidentin auf den Strassenverkehr, wo auf Prävention zur Verminderung der Unfallzahlen gesetzt wird. Was sie allerdings verschwieg, ist die Tatsache, dass man damit weder Blaufahrer noch Raser von der Strasse bringt. Hier wirken nur konsequente Kontrollen und harte Strafen. Genau so ist es auch bei Tierschutzverstössen und Tierquälereien. Denn Information und Beratung halten Tierquäler nicht ab, gegen Tierquälerei helfen nur abschreckende Strafen.</p>
<p>An Lächerlichkeit nicht zu übertreffen ist die Aussage unserer Bundespräsidentin, wonach sich in einem Privathaushalt ein Tierschutzanwalt nicht einfach Zugang verschaffen könne. Das stimmt natürlich, denn ausser Behörden mit Polizeibefugnissen kann sich in einem Rechtsstaat niemand Zugang zu einem Privathaushalt verschaffen, auch ein Tierschutzanwalt nicht. Er hätte dort ja auch nichts zu suchen, denn er tritt erst in Aktion, wenn eine krasse Tierquälerei begangen wurde resp. aufgedeckt werden muss. Der Tierschutzanwalt ist kein Schnüffler, niemand muss ihn fürchten, nur die Tierquäler!</p>
<p><font color="#FF8000">&gt;&gt;</font> <a href="http://www.20min.ch/news/schweiz/story/-Anwaelte-fuer-Tiere---das-geht-zu-weit--14957119" target="_blank">Das Interview mit Bundespräsidentin Doris Leuthard</a></p>
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		<title>Aargauer Gesundheitsdirektorin stimmt mit Ja</title>
		<link>http://tierschutzanwalt.ch/blog/?p=155</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 14:10:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[aargau]]></category>
		<category><![CDATA[susanne hochuli]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Wochen vor der Abstimmung bekennt sich die Aargauer Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli im «Sonntag» zur Tierschutzanwalt-Initiative:
Ich habe mein Couvert schon abgeschickt und &#8211; vor meinem bäuerlichen Hintergrund &#8211; Ja gestimmt. Wer mit Tieren richtig umgeht, braucht vor dem Tieranwalt keine Angst zu haben.
Das ganze Interview lesen Sie hier.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Wochen vor der Abstimmung bekennt sich die Aargauer Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli im «Sonntag» zur Tierschutzanwalt-Initiative:</p>
<blockquote><p><em>Ich habe mein Couvert schon abgeschickt und &#8211; vor meinem bäuerlichen Hintergrund &#8211; Ja gestimmt. Wer mit Tieren richtig umgeht, braucht vor dem Tieranwalt keine Angst zu haben.</em></p></blockquote>
<p>Das ganze Interview lesen Sie <a href="http://www.a-z.ch/news/politik/ich-stimme-ja-zum-tieranwalt-6570134" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<title>Tierfreunde protestierten gegen ungenügenden Tierschutz-Vollzug</title>
		<link>http://tierschutzanwalt.ch/blog/?p=137</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 17:28:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News-Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Untätige Behörden, verschleppte Verfahren, symbolische Bussen ohne abschreckende Wirkung: Tierschützer und Tierfreunde protestierten heute zeitgleich in sieben Schweizer Städten gegen den ungenügenden Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Tierschützer und Tierfreunde gingen heute in Baden, Basel, Fribourg, Genf, Frauenfeld, Lugano und Zug auf die Strasse, um gegen den laschen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu protestieren. Sie postierten sich mit Postern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Untätige Behörden, verschleppte Verfahren, symbolische Bussen ohne abschreckende Wirkung: Tierschützer und Tierfreunde protestierten heute zeitgleich in sieben Schweizer Städten gegen den ungenügenden Vollzug des Tierschutzgesetzes.</strong></p>
<p>Tierschützer und Tierfreunde gingen heute in Baden, Basel, Fribourg, Genf, Frauenfeld, Lugano und Zug auf die Strasse, um gegen den laschen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu protestieren. Sie postierten sich mit Postern und Plakaten vor Gerichtsgebäuden, um gegen die fehlende Entschlossenheit der Behörden zu demonstrieren. In Fribourg erhielten die Tierschützer prominente Unterstützung von der TV-Moderatorin Lolita Morena, in Frauenfeld beteiligte sich die Country-Sängerin Suzanne Klee an der Aktion. Die Tierschützer verteilten auch Info-Material an die Passanten, um für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative zu werben.</p>
<p><span id="more-137"></span>
<p>Aus vielen Kantonen werden seit Jahren kaum Tierschutzdelikte gemeldet. Im Kanton Genf etwa kamen in den letzten 27 Jahren nur gerade 12 Tierschutzfälle zur Anzeige. Auch in der Relation zur Einwohnerzahl sind die Tierschutzfälle in Genf verschwindend gering. Im Jahr 2008 waren es 0.05 Fälle auf 10&#8242;000 Einwohner. Kaum besser sieht es im Tessin aus, wo 0.06 Fälle auf 10&#8242;000 Einwohner kommen. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 0.92 Fällen. Der Kanton Zürich, wo sich ein Tierschutzanwalt für gequälte Tiere einsetzt, weist seit Jahren regelmässig deutlich mehr Strafuntersuchungen auf. Im Jahr 2008 waren es 1.43 Fälle pro 10&#8242;000 Einwohner.</p>
<p>Der mangelhafte Vollzug zeigt sich jedoch nicht nur in der geringen Anzahl von Strafuntersuchungen im Tierschutzbereich, sondern auch in den erschreckend milden Urteilen. Wohl in keinem anderen Deliktsbereich wird der gesetzliche Strafrahmen so schlecht ausgenützt, wie im Tierschutzbereich. Für Tierquälerei sieht das Gesetz Gefängnis bis 3 Jahre vor. Im Jahre 2008 wurde jedoch schweizweit nur in 4 von 318 Tierquälereifällen eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Für alle übrigen Delikte des Tierschutzgesetzes sieht das Gesetz Busse bis 20&#8242;000 Franken vor. Die durchschnittliche Bussenhöhe lag im Jahre 2008 gerade mal bei 439 Franken.</p>
<p>Die Tierschützer machten auf skandalös milde Urteile gegen Tierquäler aufmerksam: So wurde in Zug ein Mann, der seiner Hündin mit einem Knüppel den Schädel einschlug, mit einer Busse von 200 Franken bestraft. In Fribourg kam ein Mann, der seine Katze 2006 in einem Lavabo ertränkte, straffrei davon. Im Kanton Thurgau kam ein Metzger, der für eine Wette einem lebenden Hamster den Kopf abbiss und mehreren Hühnern die Köpfe abriss, 2007 mit einer bedingten Geldstrafe und 400 Franken Busse davon. Solche Urteile haben aus Sicht der Tierschützer keinerlei abschreckende Wirkung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>5&#8242;000 Ballons für den Tierschutzanwalt</title>
		<link>http://tierschutzanwalt.ch/blog/?p=136</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 17:22:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News-Blog]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://tierschutzanwalt.ch/blog/?p=136</guid>
		<description><![CDATA[Am diesjährigen Valentinstag gehörten in der Schweiz für einmal nicht alle Herzen besonders geliebten Mitmenschen. 5000 Tierfreundinnen und Tierfreunde zeigten ein Herz für Tiere und schickten einen Ballon mit einer persönlichen Botschaft in den Himmel, um für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative zu werben.
 &#8220;(M)eine Stimme für gequälte Tiere&#8221; – &#8220;Weil Tiere sich nicht selbst verteidigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am diesjährigen Valentinstag gehörten in der Schweiz für einmal nicht alle Herzen besonders geliebten Mitmenschen. 5000 Tierfreundinnen und Tierfreunde zeigten ein Herz für Tiere und schickten einen Ballon mit einer persönlichen Botschaft in den Himmel, um für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative zu werben.</p>
<p></strong> &#8220;(M)eine Stimme für gequälte Tiere&#8221; – &#8220;Weil Tiere sich nicht selbst verteidigen können.&#8221; – &#8220;Lege jedem, den du triffst, ans Herz, ein JA in die Urne zu legen!&#8221; – 5000 solcher Botschaften wurden am Valentinstag von der Wiese des Bauers Ernst Röllin in Winzwilen bei Menzingen (ZG) in den Himmel geschickt, um dort, wo sie landeten, für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer Tierschutz STS zu werben.</p>
<p><strong>&#8220;Ein Herz für Tiere – Tierschutzanwalt JA!&#8221;<br /></strong>Am Boden formten die von Netzen zusammengehaltenen Ballons den Slogan &#8220;Ein Herz für Tiere – Tierschutzanwalt JA!&#8221;. Punkt 15 Uhr wurden sie losgelassen, um die an ihnen befestigten persönlichen Botschaften ins Land hinauszutragen. Diese hatte der Schweizer Tierschutz STS via Facebook zusammengetragen. Auch die freiwilligen Helferinnen und Helfer, welche die Ballons am Sonntagmorgen auf der schneebedeckten Wiese aufpumpten und die Anwesenden mit warmen Getränken und Suppe versorgten, waren über das soziale Netzwerk rekrutiert worden.</p>
<p>An der Aktion beteiligten sich auch zahlreiche Politiker unterschiedlichster Parteiencouleur, wie etwa die Nationalratsmitglieder Mario Fehr (SP), Katharina Prelicz-Huber (Grüne) und J. Alexander Baumann (SVP). &#8220;Tiere können sich nicht selbst zur Wehr setzen, deshalb braucht es einen Tierschutzanwalt&#8221;, schrieb der Glarner SVP-Nationalrat This Jenny auf seine Ballon-Postkarte. Auch Prominente wie die Sängerin Sarah Ley und die Moderatorin Lolita Morena taten ihre Unterstützung für die Tierschutzanwalt-Initiative kund: &#8220;Tiere sind keine Sachen. Deshalb soll man sie fair behandeln, auch vor Gericht&#8221;, lautete etwa die Botschaft von Lolita Morena.</p>
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		<title>Berner CVP sagt Ja zu Tierschutz-Anwalt</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 15:46:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[bern]]></category>
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		<category><![CDATA[ja zum tierschutzanwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die CVP Kanton Bern unterstützt die Initiative für einen Tierschutzanwalt. Damit weicht die Berner Kantonalpartei von der Parole der CVP Schweiz ab. «Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde nach einer intensiven Diskussion mit 12 Ja zu 8 Nein bei 8 Enthaltungen gutgeheissen», heisst es auf der Website der Berner CVP. Und weiter: «Der Tierschutz ist im Moment ungenügend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die CVP Kanton Bern unterstützt die Initiative für einen Tierschutzanwalt. Damit weicht die Berner Kantonalpartei von der Parole der CVP Schweiz ab. «Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde nach einer intensiven Diskussion mit 12 Ja zu 8 Nein bei 8 Enthaltungen gutgeheissen», heisst es auf der <a href="http://www.cvp-be.ch/de/documentdetail---0--0--0--1--227.html" target="_blank">Website der Berner CVP</a>. Und weiter: «Der Tierschutz ist im Moment ungenügend sichergestellt. Zwar gibt es viele Anzeigen, die jedoch mangels einer Interessenvertretung der Tiere nur höchst selten zu Verurteilungen führen.» An der Delegiertenversammlung war auch Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz, zu Gast. Unser Tipp: Er soll sich ein Beispiel nehmen und am 7. März ein Ja ankreuzen!</p>
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		<title>Scharfer Protest gegen unrechtmässigen Freispruch von Walliser Schafhaltern</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 14:53:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwei Walliser Schafhalter, die ihre 15 Schafe auf der Alp verhungern liessen, wurden Ende Januar mit je 600 Franken Busse bestraft. Jetzt hat der zuständige Richter sein ohnehin sehr mildes Urteil widerrufen und die beiden Männer freigesprochen. Begründung: Der Fall sei verjährt. Der Schweizer Tierschutz STS protestiert in aller Schärfe gegen den skandalösen und unrechtmässigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zwei Walliser Schafhalter, die ihre 15 Schafe auf der Alp verhungern liessen, wurden Ende Januar mit je 600 Franken Busse bestraft. Jetzt hat der zuständige Richter sein ohnehin sehr mildes Urteil widerrufen und die beiden Männer freigesprochen. Begründung: Der Fall sei verjährt. Der Schweizer Tierschutz STS protestiert in aller Schärfe gegen den skandalösen und unrechtmässigen Freispruch.</p>
<p></strong> Ende Januar verkündete der Walliser Instruktionsrichter Jean-Nicolas Délez das Urteil gegen zwei Schafhalter, die 15 Schafe auf der Alp Derborence bei Sion verhungern liessen. Schon das Urteil war mit je 600 Franken Busse aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS skandalös mild. Jetzt hat der Richter sein eigenes Urteil widerrufen. Begründung: Es handle sich bei den Fall zwar um Tierquälerei, der Fall sei aber verjährt. Die beiden Schafhalter sind somit freigesprochen.</p>
<p>Der Schweizer Tierschutz STS protestiert mit aller Vehemenz gegen diesen unrechtmässigen Widerruf. Er ist nicht nur deshalb fehlerhaft, weil die Straftat als starke Vernachlässigung als Vergehen nach Art. 70 Abs. 1 Bst. c StGB erst nach 7 Jahren ab dem 4. Juli 2006 verjähren würde, also mitnichten verjährt ist. Der Instruktionsrichter hat in seiner Beurteilung auch den falschen Gesetzesartikel zitiert. Die Tat ist nämlich nach altem TSchG Art. 27 abzuhandeln und nicht nach neuem TSchG Art. 26.</p>
<p><strong>Fehlende Motivation und mangelnder Sachverstand<br /></strong>Für den Schweizer Tierschutz STS zeigt der Fall exemplarisch auf, wie unmotiviert und mit wie wenig Sachverstand Tierschutzdelikte von den kantonalen Behörden bisweilen behandelt werden. Der Fall belegt für den STS ausserdem, dass es zwingend in jedem Kanton einen Tierschutzanwalt braucht, um dem Tierschutzgesetz überall gleichermassen Nachachtung zu verschaffen. Ein Tierschutzanwalt als eigentlicher Geschädigtenvertreter hätte die Verschleppung des Verfahrens wie auch die Rechtsverweigerung bekämpfen können. Der Kanton Wallis gehört zu jenen Kantonen, in denen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige kommen.</p>
<p>Der Fall, um den es geht, ereignete sich auf der Alp Derborence unweit des Walliser Kantonshauptorts Sion. Zwei Hobbyschafhalter liessen ihre 15 Schafe auf der Alp zurück, ohne sich um die Fütterung zu kümmern. Keines der Schafe überlebte den Winter. Alle Tiere wurden im Sommer 2006 tot aufgefunden. Sie waren qualvoll verhungert. Es dauerte ganze fünf Jahre, bis der Fall von einem Gericht beurteilt wurde. Eine massgebliche Rolle spielte dabei der Druck von Alain Cottagnoud, Anwalt in Sion und Präsident der Ligue Valaisanne pour la protéction des animaux (LVPA).</p>
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